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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

bis zur vollständigen bezahlung des gesamtbetrages gilt eine von uns gegebene nutzungsfreigabe als nicht erteilt.
grundsätzlich ist jegliche haftung und gewährleistung, auch für jede gewährte nutzungsfreigabe und enthaltene fremdarbeiten und -leistungen, ausgeschlossen. bei jeglicher
nutzung des bildmaterials, die schutzrechte dritter verletzt oder für die keine entsprechenden nutzungsfreigaben vorliegen, gilt jede nutzungsfreigabe von uns als nicht erteilt.
weitere für jeweilige nutzung erforderliche freigaben müssen gesondert schriftlich von den jeweiligen parteien eingeholt werden. das einholen aller erforderlichen
nutzungsfreigaben ist, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nicht bestandteil der hier in rechnung gestellten leistungen und positionen.
es gelten meine agb (auf www.jaegerfotografen.de, bzw. siehe unten). gerichtsstand ist bielefeld.


Hinweis NUTZUNGSRECHTE / SCHUTZRECHTE

Sobald in einem Foto Personen, Designs, Schriften, Texte, Gebäude, Objekte, Designs, andere Bilder oder auch nur
Ähnlichkeiten zu diesen abgebildet werden, können bei einer Veröffentlichung Schutzrechte mehrerer
Schutzrechteinhaber verletzt werden.
Als Fotograf bin ich Urheber des Fotos, habe gewisse Schutzrechte und kann Vereinbarungenn über die Nutzung
treffen. Die Urheberschaft und die damit Verbundenen Schutzrechte sind nicht veräußerbar.
Eine Freigabeerklärung des Fotografen kann die Freigabe weiterer geschützter Inhalte (s.o.) nicht pauschal beinhalten,
da für jede Nutzung die entsprechende Nutzungsfreigabe nur vom jeweiligen Schutzrechteinhaber erteilt werden kann.
Beispiel: Werbeaufnahme für eine Brille in folgender Szenerie: Model (1) mit Motivprint (2) T-Shirt sitzt auf
Designerstuhl (3) im Garten eines Architektenhauses (4), das im Anschnitt zu sehen ist. Die Aufnahme erfordert die
Freigabe des Fotografen UND eventuell die Freigabe von 4 weiteren Parteien (die Brille ist evtl. Nr. 5!)!
Das heisst, daß möglicherweise alle Bildinhalte auf mögliche Schutzrechte überprüft werden müssen, was eine
aufwändige und kostenintensive Sache werden kann, da Schutzrechteverletzungen sehr teuer werden können - ja
sogar eine (wirtschaftliche) Veröffentlichung / Nutzung des Fotos verhindern können und die Klärung sehr kompliziert
und schwierig sein kann.
Nutzungsrechte werden meist individuell für bestimmte Nutzungen vereinbart und sind oft zeitlich und räumlich
beschränkt.
Wir sind bemüht, Sie auf entsprechende Gefahren hinzuweisen, können jedoch eine rechtsverbindliche Auskunft - nicht
einmal eine sichere Einschätzung der Sachlage - nicht gewährleisten.
Bitte beauftragen Sie bei Bedarf einen entsprechenden Fachanwalt.
Trotzdem sprechen Sie uns bei auftretenden Problemen bitte zuerst an,
manchmal lässt sich das Problem durch eine kleine Retusche schon sehr einfach lösen.


*ZUSATZ ZU DEN AGB

Grundsätzlich ist jede Haftung und Gewährleistung, insbesondere für gewährte Nutzungsfreigaben, sowie für
Schutzrechteverletzungen aller Art durch den Kunden und alle, die die gelieferten Fotos abredewidrig nutzen,
ausgeschlossen.
Eine von uns gewährte Nutzungsfreigabe bezieht sich ausschliesslich auf unsere Urheberschaft des Fotos und unsere
damit verbundene Möglichkeit, dafür Nutzungen zu gewähren, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes
Release-Formular beigefügt.
Unsere Nutzungsfreigabe gilt als nicht erteilt, sobald das Foto Bildteile enthält, die mit Schutzrechten Dritter belegt sind
und für die keine entsprechende Nutzungsfreigabe für die jeweilige Nutzung vorliegt.
Die entsprechenden Nutzungsfreigaben sind vom Kunden direkt mit dem jeweiligen Schutzrechteinhaber zu
vereinbaren, zu vergüten und uns schriftlich vorzulegen.
Das Einholen aller erforderlichen Nutzungsfreigaben ist, wenn nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, nicht Bestandteil
unseres Angebots und unserer Leistungen.
Weiterhin gilt bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtbetrages eine oben beschriebene Nutzungsfreigabe als nicht
erteilt.
Wir widersprechen ausdrücklich einer Veröffentlichung des Bildmaterials ohne entsprechenden vorliegenden
Freigabeerklärungen. Das gelieferte Bildmaterial dient bis dahin nur zur Ansicht und Auswahl.
Für Schäden und Nachteile aller Art, die aus dem Vorhandensein nutzungseinschränkender Schutzrechte Dritter
entstehen, wird grundsätzlich keine Haftung übernommen, wie auch nicht für alle möglichen evtl. auftretenden
Folgekosten.
Die Kosten für Folgen einer Schutzrechteverletzungen trägt ausschliesslich der Kunde.
Die Kosten für anfallende Erst- und Nachlizensierungen um das Fotomaterial nutzen zu können trägt ausschliesslich
der Kunde.


Markus Jäger Fotografie
Herforder Str. 237
33609 Bielefeld


AGBAllgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen


I. Geltung

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom
Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch
den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden
Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden
erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle
zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende
Regelungen getroffen werden.


II. Auftragsproduktionen

1. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion
Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine
Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene
Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf
der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu
leisten.
2. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produk-tion eingekauft werden müssen,
im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion
zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
4. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen M.ngelrügen
zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen, wenn die Abnahme nicht schon
während des Shootings z.B. durch Sichtung der Bilder auf Kameramonitor oder Laptop erfolgt ist. Mängel sind
unmittelbar anzuzeigen, damit die entsprechende Szene z.B. direkt wiederholt werden kann.


III. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher
technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte
Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu
vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz
hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen
Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen,
sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mit-zuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß,
vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.


IV. Nutzungsrechte

1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im
Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt
auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert
vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem
vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde
angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der
Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt
worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist
honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
– eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten,
bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des
Bildmaterials,
– die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z. B. magnetische,
optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm
etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff. III 5. AGB dient,
– jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe
der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um
interne elektronische Archive des Kunden handelt),
– die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur
öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung
eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und
nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder
anderweitig als Motiv benutzt werden.
6 Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf
andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des
Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen
Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
7 Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung
sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
8 Der Fotograf bleibt auch bei Übertragung der ausschließlichen (exklusiven) Nutzungsrechte berechtigt, seine Fotos zu
Zwecken der Eigenwerbung selbst zu verwenden.


v. Haftung

1 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen
Geschmacksmuster) Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular
beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der
bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen,
Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten
Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
2 Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße
Verwendung verantwortlich.


VI. Honorare

1 Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen
Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der
jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV.
3 abgegolten.
. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für
erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten
des Kunden.
4 Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das
entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen
Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
5 Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte
Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und
Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens Euro 150,00 pro
Aufnahme an.
6 Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber
entscheidungsreifen Gegenforderungen.


VII. Rückgabe des Bildmaterials

1 Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten
Nutzung, spätestens jedoch drei Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei
Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2 Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der
Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
3 Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke
der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens
innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale
Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist
nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
4 Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung.
Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim
Fotografen.


VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz

1 Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder
Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu
zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein
Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.


IX. Allgemeines

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine
sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am
nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen, also Bielefeld.

X. Alle von uns angebotenen Coachingleistungen sind keine Heilbehandlung oder Therapie. Eine entsprechende Erklärung
wird vom jeweiligen Coachee schriftlich geleistet, sie gehört als ein Bestandteil zur gebuchten Coachingleistung.
© 2019 ALL IMAGES AND TEXT BY MARKUS JÄGER, build: 15/02/2019